Amtliche Bewilligungen und Abgaben
Je nach Art der geplanten Veranstaltung in der Giessereihalle sind vorgängig verschiedene Bewilligungen einzuholen.
Alle für die Durchführung der Anlässe in der Giessereihalle notwendigen behördlichen Bewilligungen (Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens, z.Bsp. Turbinenplatz, Lebensmittelverordnung, Wettbewerb, Alkoholika etc.) sind durch den Veranstalter einzuholen. Dieser ist auch für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften verantwortlich. Die Vermieterin, SGI Promotion AG, verfügt über amtliche Bewilligungen wie Feuerpolizei, Patent zur Führung einer Gastwirtschaft mit Alkoholausschank inkl. gebrannte Wasser, Öffnungszeiten usw. Der Veranstalter hat die Notwendigkeit allfälliger Bewilligungen abzuklären und letztere einzuholen. Allfällige öffentliche Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Veranstalters.
Unter www.stadt-zuerich.ch (Veranstalten/Verkaufen/Wirten) sind weitere Informationen erhältlich.




